Haftpflicht Pflicht, ohne Gewichtsgrenze
e-ID ab 250 g oder mit Kamera
Max. Höhe 120 m (offene Kategorie)
Rechtsstand Oktober 2026
Kurz gesagt
Für jedes RC-Flugzeug brauchst du in Deutschland eine Haftpflichtversicherung, auch für leichte Modelle. Wiegt dein Modell 250 g oder mehr oder hat es eine Kamera, registrierst du dich beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) und bringst deine e-ID am Modell an; ab 250 g brauchst du zusätzlich den EU-Kompetenznachweis A1/A3. Du fliegst in Sichtweite, höchstens 120 m hoch und beachtest die geschützten Gebiete nach § 21h LuftVO, etwa rund um Flugplätze, über Naturschutzgebieten und über fremden Wohngrundstücken. Stand: Oktober 2026.
Das gilt genauso für Mini-Hubschrauber und Drohnen; in Modellflugverbänden gelten eigene, genehmigte Regeln.
Achtung
Ich bin kein Anwalt: Diese Seite fasst die Rechtslage nach offiziellen Quellen zusammen (Stand: Oktober 2026), ist aber keine Rechtsberatung. Verbindlich sind die Gesetzestexte und die Auskünfte von LBA, Landesluftfahrtbehörde und deinem Modellflugverband.
Welche Regeln gelten für RC-Flugzeuge in Deutschland?
Ferngesteuerte Flugmodelle sind rechtlich unbemannte Luftfahrzeuge. Es gilt die EU-Durchführungsverordnung (EU) 2019/947, ergänzt durch Luftverkehrsgesetz (LuftVG), Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) und Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (LuftVZO).
Ohne Verbandsmitgliedschaft fliegst du in der „offenen“ Kategorie: unter 25 kg, in Sichtweite, höchstens 120 m hoch, ohne gefährliche Güter und ohne etwas abzuwerfen (Bundesministerium für Verkehr). Modelle ohne Klassenkennzeichnung fliegst du unter 250 g in der Unterkategorie A1, unter 25 kg in A3 (EASA).
Was brauchst du je nach Gewicht und Ausstattung?
Entscheidend sind die Startmasse mit Akku und die Frage, ob eine Kamera an Bord ist. Die Tabelle gilt für die offene Kategorie.
| Dein Modell | Registrierung (e-ID) | Kompetenznachweis | Haftpflicht | Wo und wie |
|---|---|---|---|---|
| unter 250 g, ohne Kamera | nein | nein | ja | A1: nie über Menschenansammlungen |
| unter 250 g, mit Kamera | ja, außer Spielzeug nach Richtlinie 2009/48/EG | nein | ja | A1, über fremden Wohngrundstücken nur mit Zustimmung |
| 250 g bis unter 25 kg, ohne Klassenkennzeichnung (Selbstbau, älteres Modell) | ja | ja, EU-Kompetenznachweis A1/A3 | ja | A3: keine Unbeteiligten im Flugbereich, 150 m Abstand zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- und Erholungsgebieten |
| mit Klassenkennzeichnung C0 bis C4 | ab 250 g oder mit Kamera | C0 nein, ab C1 ja | ja | Unterkategorie nach Klasse |
| ab 25 kg | ja | je nach Kategorie oder Verband | ja | nicht in der offenen Kategorie |
Wiege dein Modell flugfertig mit Akku. Ob ein Kameramodell als Spielzeug gilt, steht in der EU-Konformitätserklärung des Herstellers (EASA).
Brauchst du für ein RC-Flugzeug eine Versicherung?
Ja. Nach § 43 Abs. 2 LuftVG muss der Halter eines Luftfahrzeugs eine Haftpflichtversicherung haben, und Flugmodelle zählen nach § 1 Abs. 2 LuftVG zu den Luftfahrzeugen. Eine Gewichtsuntergrenze nennt das Gesetz nicht, die Pflicht gilt also auch für sehr leichte Modelle im Freien.
- Nachweis: Beim Fliegen hast du eine Versicherungsbestätigung dabei (§ 106 Abs. 2 LuftVZO).
- Mindestdeckung: Für Luftfahrzeuge unter 500 kg sind es 750.000 Rechnungseinheiten, also Sonderziehungsrechte des Internationalen Währungsfonds (§ 102 LuftVZO, § 37 LuftVG).
- Haftung: Als Halter haftest du für Schäden aus dem Betrieb grundsätzlich auch ohne eigenes Verschulden (§ 33 LuftVG).
Eine Privathaftpflicht reicht nur, wenn Flugmodelle oder Drohnen ausdrücklich eingeschlossen sind; prüfe Gewichtsgrenzen und ob Flüge im Freien gedeckt sind. Alternativ gibt es eigene Modellflug- oder Drohnenpolicen oder den Schutz über einen Modellflugverband, denn für Flugmodelle ist Gruppenversicherung erlaubt (§ 102 Abs. 3 LuftVZO).
Ab wann musst du dich registrieren?
Ab 250 g Startmasse oder sobald dein Modell eine Kamera oder einen anderen Sensor für personenbezogene Daten hat, es sei denn, es ist ein Spielzeug. Registriert wird nicht das Modell, sondern du als Betreiber.
- Online beim LBA, Bearbeitung bis zu 14 Werktage, einmalig 20 € für Privatpersonen (Stand Oktober 2026).
- Deine e-ID gilt für alle deine Modelle und muss gut lesbar am Modell kleben; ein QR-Code ist erlaubt, ein feuerfestes Schild nicht mehr nötig.
- Bei Nachbauten echter Flugzeuge darf sie ins Akkufach, wenn sie außen die Optik stört; bei Drohnen nicht.
- Registrieren kannst du dich grundsätzlich ab 16. Tritt ein Elternteil als Betreiber auf, muss sich das Kind nicht zusätzlich registrieren.
- Mitglieder von DMFV und MFSD können sich über ihren Verband registrieren lassen.
Brauchst du einen „Drohnenführerschein“?
Ab 250 g ja: In der offenen Kategorie brauchst du den EU-Kompetenznachweis A1/A3. Unter 250 g ohne Klassenkennzeichnung oder mit C0 ist er nicht vorgeschrieben.
Nach dem Online-Training beantwortest du 40 Multiple-Choice-Fragen, ab 75 % hast du bestanden. Die Ausstellung kostet einmalig 25 €, der Nachweis gilt fünf Jahre (Stand Oktober 2026). Du hast ihn beim Fliegen dabei, laut LBA auch elektronisch.
Im Verband brauchst du für Modelle über 2 kg oder Flüge über 120 m einen Kenntnisnachweis (DMFV) oder Schulungsnachweis (MFSD), § 21f Abs. 2 LuftVO. In der offenen Kategorie zählen diese Verbandsnachweise nicht.
Wie hoch darfst du mit einem RC-Flugzeug fliegen?
In der offenen Kategorie höchstens 120 m über dem nächstgelegenen Punkt der Erdoberfläche, immer in direkter Sichtweite. In manchen Gebieten gelten niedrigere Grenzen, etwa in Kontrollzonen.
Mit FPV-Brille fliegst du nur, wenn ein Beobachter direkt neben dir das Modell im Blick behält (EASA). Verbandsmitglieder dürfen mit Kenntnis- oder Schulungsnachweis höher steigen, wenn Sichtweite, Wetter und Luftraum es zulassen (LBA). Multikopter fliegen beim DMFV außerhalb ausgewiesener Modellfluggelände höchstens 120 m hoch.
Wo darfst du nicht oder nur mit Erlaubnis fliegen?
§ 21h LuftVO legt geografische Gebiete fest, in denen Flüge nur unter Bedingungen erlaubt sind, auch wenn sie in keiner Karte eingezeichnet sind (§ 21j LuftVO). Prüfe deinen Flugort vorher im Map Tool der dipul, das die DFS im Auftrag des Verkehrsministeriums betreibt.
| Gebiet | Bereich | Für Hobbypiloten erlaubt, wenn … |
|---|---|---|
| Flughäfen | 1 km um das Gelände plus An- und Abflugkorridore | nur in der speziellen Kategorie, in der offenen also nicht |
| andere Flugplätze, z. B. Segelfluggelände | 1,5 km | Luftaufsicht, Flugleitung oder Betreiber zustimmen |
| Kontrollzonen | gesamte Zone | eine Flugverkehrskontrollfreigabe vorliegt |
| Wohngrundstücke | darüber | Eigentümer oder Nutzer zustimmen oder das Modell höchstens 0,25 kg wiegt und nichts aufzeichnen oder übertragen kann |
| Naturschutzgebiete, Nationalparks, Natura-2000-Gebiete | darüber | die Naturschutzbehörde zustimmt oder Landesrecht es anders regelt |
| Bundesfernstraßen, Bundeswasserstraßen, Bahnanlagen | 100 m seitlich | du z. B. immer niedriger fliegst, als du seitlich entfernt bist, und über 10 m Abstand hältst |
| Industrieanlagen, Gefängnisse, Militär, Kraftwerke, Behörden, Botschaften, Krankenhäuser | 100 m seitlich | die zuständige Stelle oder der Betreiber ausdrücklich zustimmt |
| Freibäder, Badestrände | darüber | außerhalb der Betriebs- und Badezeiten |
| Unfall- und Einsatzorte | 100 m seitlich | die Einsatzleitung zustimmt |
In den Kontrollzonen von 15 Flughäfen mit DFS-Flugplatzkontrolle gelten seit dem 6. August 2026 neue Regeln (NfL 2026-1-3960): Im Innenbereich brauchst du zusätzlich immer eine individuelle Freigabe der DFS, im Außenbereich gilt für Flugmodelle bis 5 kg unter Auflagen eine allgemeine Freigabe mit Höhengrenzen zwischen 25 m und 100 m.
Was ist auf dem Vereinsgelände anders als auf der freien Wiese?
Ohne Verband gilt überall die offene Kategorie, auch auf der Wiese. Als Mitglied im Deutschen Modellflieger Verband (DMFV) oder im Modellflugsportverband Deutschland (MFSD, Mitglied im Deutschen Aero Club) fliegst du nach Verbandsregeln, die das LBA nach Artikel 16 der EU-Verordnung genehmigt hat, auf der Wiese wie auf Modellfluggeländen.
| Wiese ohne Verband | Wiese mit Verband (Beispiel DMFV) | Modellfluggelände | |
|---|---|---|---|
| Regelwerk | offene Kategorie, § 21h LuftVO | Verbandsregeln, § 21h LuftVO | Verbandsregeln, Flugordnung, ggf. Aufstiegserlaubnis |
| Höhe | max. 120 m | über 120 m mit Kenntnisnachweis | nach Flugordnung |
| Masse | unter 25 kg | bis 12 kg ohne Erlaubnis | über 12 kg mit Erlaubnis |
| Abstand zu Wohngebieten | 150 m ab 250 g (A3) | 150 m erst über 2 kg | nach Geländeregelung |
Auch im Verband brauchst du eine Erlaubnis der Landesluftfahrtbehörde für Modelle über 12 kg, Raketenantrieb mit mehr als 20 g Treibsatz, Verbrenner näher als 1,5 km an Wohngebieten und Nachtflüge (§ 21f Abs. 3 LuftVO). Auf fremden Grundstücken fragst du vorher den Eigentümer oder Pächter.
Gelten die Regeln auch in der Halle oder im Wohnzimmer?
Registrierung, Betriebskategorie und Kompetenznachweis gelten laut LBA nicht in Gebäuden. Für Indoor-Flugzeuge in Wohnzimmer oder Halle brauchst du also weder e-ID noch Nachweis.
Ob die Versicherungspflicht auch für reine Indoor-Flüge gilt, regelt das Gesetz nicht ausdrücklich. Prüfe trotzdem, ob deine Haftpflicht Schäden dabei abdeckt, und frag beim Hallenbetreiber nach dessen Regeln. Sobald du draußen fliegst, auch im eigenen Garten, gilt alles oben Beschriebene.
Gilt das auch für Mini-Hubschrauber und Drohnen?
Ja. Die EASA zählt alle ferngesteuerten Flugmodelle zu den unbemannten Luftfahrzeugen, ob Flugzeug, Hubschrauber oder Segler, mit oder ohne Kamera. Für einen Mini-Heli unter 250 g ohne Kamera gilt also dasselbe wie für ein Mini-Flugzeug. Passende Einsteiger-Helis zeigt die Kaufberatung auf mini-hubschrauber.net.
Was droht bei Verstößen?
Wer ohne Versicherung fliegt, gegen wichtige Vorgaben der EU-Drohnenverordnung verstößt oder die Gebiete nach § 21h missachtet, riskiert eine Geldbuße bis zu 50.000 € (§ 58 LuftVG, § 44 LuftVO). Hinzu kommt die Haftung für Schäden.
Bist du startklar?
- Haftpflicht prüfen, Versicherungsbestätigung einpacken.
- Modell mit Akku wiegen; ab 250 g oder mit Kamera e-ID anbringen.
- Ab 250 g: Kompetenznachweis A1/A3 mitführen.
- Flugort in der dipul prüfen, Grundstückseigentümer fragen.
- Failsafe einstellen, damit das Modell bei Signalverlust nicht unkontrolliert weiterfliegt.
Wie der erste Flug abläuft, steht im Ratgeber RC-Flugzeug fliegen lernen. Warum ein Modell unter 250 g für den Start vieles vereinfacht, erklärt die Auswahlhilfe für Einsteigermodelle.
Häufige Fragen
Darf ich im eigenen Garten fliegen?
Mit einem Modell unter 250 g ohne Kamera ja. Mit Kamera brauchst du für Überflüge von Nachbargrundstücken deren Zustimmung. Ein Modell ab 250 g ohne Klassenkennzeichnung fliegst du in A3 mit 150 m Abstand zu Wohngebieten, im Garten eines Wohngebiets ist das deshalb nicht zulässig.
Ab welchem Alter darf mein Kind fliegen?
Fernpiloten müssen grundsätzlich 16 sein. Ohne Mindestalter fliegen Kinder C0-Spielzeuge, Selbstbauten unter 250 g oder unter direkter Aufsicht eines Fernpiloten mit passendem Nachweis (LBA). Modellflugverbände dürfen eigene Altersregeln festlegen.
Quellen
- Durchführungsverordnung (EU) 2019/947
- Luftverkehrsgesetz (LuftVG)
- Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO)
- LuftVO § 21h, geografische Gebiete
- Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (LuftVZO)
- LBA: Fragen und Antworten zu Drohnen und Modellflug
- LBA: FAQ Betreiberregistrierung (e-ID)
- LBA: FAQ EU-Kompetenznachweis
- LBA: Kompetenznachweise für Fernpiloten
- LBA: EU-Kompetenznachweis A1/A3
- BMV: EU-Regelungen für Drohnen
- BMV: Digitale Plattform Unbemannte Luftfahrt
- dipul: Modellflug in Deutschland
- dipul Map Tool
- DFS: Neue Verfahren für UAS-Flüge in Kontrollzonen (14.07.2026)
- DFS: NfL 2026-1-3960, Allgemeinverfügung für Kontrollzonen (Kopie beim DMFV)
- EASA: FAQ zu offener und spezieller Kategorie, Modellflug
- EASA: How high can I fly my drone?
- EASA: Drohnen ohne Klassenkennzeichnung
- DMFV: Leitfaden Modellflugbetrieb (einfach.sicher.fliegen)
- DMFV: Schaubild Modellflug im DMFV (Stand 05/2024)
- MFSD: Flugbetrieb im Verbandsrahmen